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Haftpflichtrecht

Dem Versicherungs – und Verkehrsrecht verwandt ist das ( Schadens – und) Haftpflichtrecht.

Hierbei ist sehr hĂ€ufig eine Versicherung des vermeintlichen Schadenverursachers entweder bei einem so genannten Direktanspruch unmittelbar auch „Anspruchsgegner“, oder falls kein Direktanspruch gegen einen Haftpflichtversicherer besteht, wie zum Beispiel in der Privathaftpflichtversicherung, so doch jedenfalls mit der Schadenbearbeitung befasst.

Es handelt sich außer der FĂ€llen der Schadenersatzforderungen nach VerkehrsunfĂ€llen, welche in dem Bereich Verkehrsrecht dargestellt worden sind, vor allem um

  • Haftung des Tierhalters und des TierhĂŒters (Hundebiss, KĂŒhe brechen aus der Weide aus und verursachen dabei mitunter sehr schwere UnfĂ€lle),
  • Haftung fĂŒr Einsturz von GebĂ€uden bzw. Haftung fĂŒr herab fallende GebĂ€udeteile,
  • Haftung nach dem Haftpflichtgesetz ( UnfĂ€lle beim Betrieb einer Schienenbahn, Schwebebahn),
  • Haftung fĂŒr UmweltschĂ€den ( ÖlschĂ€den auch im hĂ€uslichen Bereich, Emissionen, kontaminierte GrundstĂŒcke etc.),
  • Haftung aus Vertragsverletzung ( Arztvertrag, Architekt, Bauherr, Reisevertrag, Beförderungsvertrag, Mietvertrag, Kaufvertrag etc.),
  • Haftung wegen Verletzung von Verkehrssicherungspflichten.
  • Haftung wegen unerlaubter Handlung/aus Straftaten ( fahrlĂ€ssige und vorsĂ€tzliche Körperverletzungen, DiebstĂ€hle, Raub etc.)

um nur einige Haftungsbereiche zu nennen.

Die Durchsetzung von SchadenersatzansprĂŒchen gestaltet sich in diesem Bereich des Schadenrechts mitunter außerordentlich schwierig, wobei der GeschĂ€digte und Anspruchsteller ohne anwaltliche Hilfe sehr hĂ€ufig vor einer unlösbaren Aufgabe steht.

Auch hier ist der Kanzleiinhaber in dringenden FĂ€llen fĂŒr Sie auch an den Wochenenden zunĂ€chst telefonisch erreichbar.